Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten - und das zu außerordentlich günstigen Konditionen.
Achtung! Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern: Werden Beratungs- und Planungsleistungen bei Ihren Sanierungsmaßnahmen durch eine fachgerechte Baubegleitung durch ihren Energieberater begleitet, können Sie ab sofort für diese Maßnahmen zusätzlich einem Zuschuss für Baubegleitung beantragen. Dies gilt für Vorhaben, die das Neubau-Niveau nach EnEV oder besser erreichen, sowohl in der Kredit- als auch der Zuschussvariante.
Stufen der Beratung
Diese Tabelle soll einen Überblick über Struktur, Umfang sowie förderfähige Maßnahmen einer umfassenden und fachgerechten Sanierungsplanung und -durchführung geben. Die Einbeziehung eines Energieberaters, Fachplaners oder Architekten vermeidet qualitative Mängel und führt damit zum gewünschten Einsparergebnis.
Der ergänzende Zuschuss für Baubegleitung aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW zielt primär auf die Durchführungsphase, die mit der Detailplanung beginnt.
Die Maßnahmen im Fettdruck sind obligatorisch bei der Beantragung eines Zuschusses für Baubegleitung.
Tabelle
Stufe
Ausgestaltung
Vorinformation
Inhalt: Grundlagenermittlung
Ziel: Projektdefinition
Maßnahmen:
Erstberatungsgespräch
Initialberatung
Heizkostencheck
Energetische Grobanalyse
Beratung
Inhalt: Energiesparkonzepte
Ziel: energetisches Optimum
Maßnahmen:
"Vor-Ort-Beratung"
Wertgutachten
Mängelbewertung
Vorplanung
Inhalt: Bauliche Möglichkeiten
Ziel: Budgetplanung
Maßnahmen.:
Fördermittelauskunft
Zielorientiertes Wärmeschutzkonzept
Wirtschaftlichkeitsbewertung
Aufstellung Bauzeitplan
Unterstützung bei der Antragstellung
Inhalt: energetischer Nachweis gegenüber Förderinstitut
Ziel: Zusage Fördermittel
Maßnahmen.:
Erstellung Bestätigung zum Kreditantrag
Detailplanung
Inhalt: Technische Prüfung
Ziel: Mängelfreiheit
Maßnahmen:
Werkplanung
Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes (obligatorisch sofern Lüftungsanlage eingebaut oder erneuert wird)
Konzept zur Wärmebrückenminimierung
Genauer Wärmebrückennachweis
Gleichwertigkeitsnachweis
Thermische Solarsimulation
Aufstellung eines Sanierungsablaufplans
Dimensionierung Lüftungsanlage
Berechnungen zum Hydraulischen Abgleich
Auslegung Heizsystem (Vorgabe der Parameter für Heizungsbauer in Übereinstimmung mit dem Energiebedarf, Vergleich der Heizungsalternativen unter Energiesparaspekten und Beratung bei Wahl des Heizungssystems) (obligatorisch sofern Heizungsanlage eingebaut oder erneuert wird)
Ausschreibung
Inhalt: Verfahrensvergleich
Ziel: Kosteneffizienz
Maßnahmen:
Ausschreibung für die beteiligten Gewerke
Unterstützung bei der Angebotsauswertung (technische und wirtschaftliche Bewertung der Angebote) (obligatorisch)
Anfertigung Preisspiegel
Erstellung eines Bauzeitplans
Ausführung
Inhalt: Meilensteinprüfung
Ziel: Fachgerechte Umsetzung
Maßnahmen:
Baustellenkoordination
Baubegleitende Luftdichtheitsmessung
Meilensteinprüfung nach Abschluss von Einzelgewerke
Baustellenbegehungen (mindestens eine vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Verschließen evtl. Bekleidungen) (obligatorisch)
Erstellung Bautagebuch mit Bauleiterprotokoll
Baubegleitende Kostenkontrolle
Abnahme
Inhalt : Übergabeprotokoll
Ziel: Ergebniskontrolle
Maßnahmen:
Abnahme Einzelgewerke
Erstellung Abnahmeprotokoll
Einregulierung Lüftungsanlage
Blower-Door-Messung im Nutzungszustand
Thermographieaufnahmen der Gebäudehülle
Durchführung eines hydr. Abgleichs bei Nichterneuerung der Heizung
Erstellung eines Protokolls zur hydraulischen Einregulierung
Bewertung
Inhalt: Abschlussbericht
Ziel: Erfolgsüberprüfung
Maßnahmen:
Erstellung einer Baudokumentation als Hausakte mit bildlicher Darstellung und Erläuterungen des Bauprozesses
Hinweise zur Gewährleistung
Erstellung des Verwendungsnachweises mit Kostenauswertung
Kontrolle, Beratung und ggf. Begleitung bei Übergabe Haustechnik mit ergänzender technischer Einweisung in die Haus- und Regelungstechnik (energiesparendes Nutzerverhalten etc.) (obligatorisch sofern anlagentechnische Komponenten eingebaut oder erneuert werden)